# creatorhub
name          creatorhub (creatorhub.agency)
what          Influencer-Marketing- und Creator-Management-Agentur für den deutschsprachigen Markt. Kernprodukt: Creator-Management (exklusiv oder non-exklusiv als Werbecreator mit eigener Profilseite). Außerdem Influencer-Kampagnen, Content-Produktion, UGC & UGC Ads, PR-Pakete/Seeding, Corporate-Influencer-Programme.
platforms     Instagram, TikTok, Snapchat, YouTube, YouTube Shorts — alle gleichwertig
niches        Fitness, Events & Festivals, Musik/Techno, Lifestyle, Fashion, Beauty
track-record  seit 2019 · 120+ Kampagnen · 10 Mio.+ Impressions · 98 % zufriedene Kunden
contact       office@creatorhub.agency (allgemein) · business@creatorhub.agency (Marken) · creator@creatorhub.agency (Creator)
legal         CLOUDS CONSULTING - FZCO, IFZA Dubai
languages     Deutsch (Standard, ohne Präfix) · Englisch unter /en
website       https://creatorhub.agency

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title         Finfluencer-Marketing: Chancen und Regeln für Fintechs
description   Finfluencer-Marketing für Banken, Neobroker und Fintechs: Was BaFin, ESMA und MAR verlangen, welche Formate wirken und was ins Briefing für Creator gehört.
language      de
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markdown      https://creatorhub.agency/magazin/finanz-influencer-fintech-marketing.md
alternate-en  https://creatorhub.agency/en/magazine/finanz-influencer-fintech-marketing
published     2026-10-09
updated       2026-10-09

# pricing (EUR, Richtwerte pro Post, kanonische creatorhub-Tabelle)
nano      1.000–10.000 Follower       50–250 €
micro     10.000–50.000 Follower      250–1.500 €
mid-tier  50.000–250.000 Follower     1.500–5.000 €
macro     250.000–1 Mio. Follower     5.000–15.000 €
mega      1 Mio.+ Follower            ab 15.000 €
packages  Influencer-Marketing-Kampagnen ab 5.000 € · Content-Produktion/UGC ab 1.500 € · Nutzungsrechte-Aufschlag 20–50 %

# content

## Finfluencer-Marketing: Chancen und Regeln für Fintechs

Finfluencer-Marketing funktioniert für Banken, Neobroker, Versicherer und Fintech-Apps, wenn Creator Produkte verständlich erklären, Bezahlung und eigene Investments offenlegen und auf Kurstipps und Renditeversprechen verzichten. Viele junge Anleger informieren sich inzwischen in sozialen Medien über Geldanlage. Zugleich gelten strengere Regeln als bei Mode oder Fitness: die Offenlegung von Interessenkonflikten nach der Marktmissbrauchsverordnung, die Grenze zur erlaubnispflichtigen Anlageberatung, Hinweise von BaFin und ESMA und eigene Plattformregeln. Dieser Guide zeigt, was gilt, was ins Briefing gehört, welche Formate funktionieren und wie du Finanz-Creator prüfst. Er ersetzt keine Rechts- oder Anlageberatung.

### Warum Finanzthemen auf Social Media boomen

Geldanlage ist für viele Menschen unter 45 kein Bankthema mehr, sondern ein Feed-Thema. Für eine Umfrage im Mai 2024 befragte die BaFin 1.000 Verbraucherinnen und Verbraucher zwischen 18 und 45 Jahren, die in den zwei Jahren davor Geld angelegt hatten. Die Ergebnisse aus ihrem Fachartikel „Generation Y und Z setzen auf Finfluencer“:

- **60 %** betrachten soziale Medien als gute Alternative zur professionellen Beratung.
- **80 %** derjenigen, die sich Anlagetipps von Finfluencern ansehen, bemerken dabei einen Kauflink – 57 % von ihnen kauften das Produkt direkt über diesen Link.
- **37 %** der Befragten wissen nicht, dass Finfluencer für ihre Empfehlungen regelmäßig bezahlt werden.

Für Finanzmarken steckt darin beides: eine Chance und eine Verpflichtung. Die Chance: Creator übersetzen erklärungsbedürftige Produkte – Sparplan, Tagesgeld, Berufsunfähigkeitsversicherung, Kreditkarte – in Alltagssprache, und ihre Community vertraut ihnen oft mehr als einer klassischen Anzeige. Die Verpflichtung: Wer so viel Vertrauen genießt, kann auch viel Schaden anrichten.

Die BaFin schreibt in ihrem Fachartikel [„Fünf Punkte, auf die Finfluencer achten sollten“](https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2026/fa_bj_260819_fuenf_punkte_auf_die_finfluencer_achten_sollten.html) vom 19. August 2026, dass Finfluencer eine besondere Verantwortung tragen – gegebenenfalls gemeinsam mit ihren Auftraggebern. Sie kündigt dort außerdem an zu prüfen, wie Wertpapierfirmen mit Finfluencern zusammenarbeiten und ob sie ihrer Verantwortung für beauftragte Werbung nachkommen.

Eine Finfluencer-Kampagne braucht deshalb eine rechtliche Prüfung, klare Leitplanken und Creator, die ihr Thema beherrschen.

### Wann ein Post zur Anlageempfehlung wird

Die entscheidende Regel im Finfluencer-Marketing steht nicht im Werberecht, sondern in der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Die ESMA hat am 6. Februar 2024 gemeinsam mit den nationalen Aufsichtsbehörden eine [Warnung für Menschen, die Anlageempfehlungen in sozialen Medien posten](https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2024-02/ESMA74-1103241886-912_Warnings_on_Social_Media_and_Investment_Recommendations.pdf), veröffentlicht. Die Kernaussage: Jedes Video und jede öffentliche Mitteilung, in der jemand direkt oder indirekt Ideen zum Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments gibt, kann eine Anlageempfehlung sein – ebenso eine Meinung zum künftigen Kurs einer Aktie. Lockere Alltagssprache schützt nicht davor; ob ein Post eine Empfehlung ist, wird immer im Einzelfall geprüft. Das Finfluencer-Factsheet von ESMA und BaFin (Januar 2026) ergänzt: Ein Zusatz wie „Das ist keine Anlageberatung“ hilft in solchen Fällen nicht.

Wer Anlageempfehlungen erstellt oder verbreitet, muss nach Art. 20 MAR dafür sorgen, dass sie objektiv dargestellt und eigene Interessen oder Interessenkonflikte offengelegt werden. Die ESMA fasst die allgemeinen Pflichten so zusammen:

- **Identität und Zeitpunkt:** die beteiligten Personen nennen, Datum und Uhrzeit angeben.
- **Sachlichkeit:** Fakten klar von Meinungen trennen, verlässliche Quellen nutzen und Zweifel daran kenntlich machen.
- **Interessenkonflikte:** deutlich in der Empfehlung selbst offenlegen – auf jedem Kanal, auf dem sie erscheint. Ein Link auf einen Hinweis reicht laut ESMA unter Umständen nicht.

Wer wiederholt Empfehlungen abgibt und sich als Finanzexperte präsentiert, gilt als „Experte“ und hat zusätzliche Pflichten, etwa Angaben zur Bewertungsmethode, zum Anlagehorizont und einen Risikohinweis. Für Verstöße gegen die Empfehlungsregeln nennt die ESMA Bußgelder von bis zu 500.000 € für natürliche Personen und bis zu 1 Mio. € für Unternehmen, bei Marktmanipulation bis zu 5 Mio. € beziehungsweise 15 Mio. €.

Für Kampagnen folgt daraus eine einfache Regel: Bezahlter Content nennt keine Kursziele und keine Kauftipps zu einzelnen Wertpapieren.

### Erlaubnis, Anzeige, Plattform: die weiteren Grenzen

Neben der MAR gelten vier weitere Grenzen.

**Anlageberatung und Anlagevermittlung.** Beides ist in Deutschland erlaubnispflichtig. Finfluencer erfüllen den Tatbestand der Anlageberatung laut BaFin-Merkblatt (Stand Februar 2025) regelmäßig nicht: Es fehlt der unmittelbare Kontakt zu den Followern, und die Tipps werden öffentlich verbreitet statt persönlich zugeschnitten. Das kann kippen, sobald ein Creator etwa in Direktnachrichten personalisierte Empfehlungen gibt – die stuft das Factsheet als erlaubnispflichtige Anlageberatung ein. Heikel ist auch eine Provision pro vermitteltem Geschäft – je nach Ausgestaltung kann sie in die Nähe der Anlagevermittlung rücken. Für Kredite und Versicherungen gelten zudem eigene Vermittlerregeln.

**Anzeigepflicht.** Wer beruflich oder geschäftlich für Anlageempfehlungen verantwortlich ist, muss das nach § 86 WpHG der BaFin vor der Erstellung oder Weitergabe anzeigen. In ihrem Fachartikel vom August 2026 spricht die BaFin von einer Pflicht, sich bei ihr zu registrieren.

**Unseriöse Auftraggeber.** Wer für Produkte, Plattformen oder Apps wirbt, die ohne Erlaubnis arbeiten, riskiert laut BaFin aufsichtsrechtliche Maßnahmen und eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zum unerlaubten Betreiben von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen.

**Plattformregeln.** TikToks Richtlinie für Markeninhalte (veröffentlicht am 4. August 2026, gültig seit 31. August 2026) führt Finanzdienstleistungen wie Kredite, Kreditkarten, Versicherungen und Anlagedienstleistungen als eingeschränkte Branche: Die Marke braucht eine ausdrückliche Freigabe von TikTok und darf Creator nur über TikTok One beauftragen. In Deutschland wird der Content nur Nutzern ab 18 Jahren und nur im Ursprungsmarkt gezeigt. Schneeballsysteme, unrealistische Finanzangebote, Kurzzeitkredite und Schnell-reich-Versprechen sind ganz verboten. Auch Instagram und YouTube haben eigene Richtlinien für Finanzwerbung.

Lass jedes Kampagnenkonzept vorab von einer spezialisierten Kanzlei oder deiner Compliance-Abteilung prüfen – dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung.

### Was ins Briefing für Finfluencer gehört

Im Finanzbereich ist das Briefing Teil der Risikovorsorge. Neben Ziel, Kernbotschaft und Terminen gehören diese Punkte hinein:

- **Kennzeichnung und Offenlegung:** „Werbung“ gut sichtbar am Anfang plus Plattform-Label, nicht nur als Hashtag. Die BaFin verlangt, dass Geld, Geschenke oder Vergünstigungen deutlich und verständlich offengelegt und eigene Investments und Interessenkonflikte rechtzeitig genannt werden.
- **Klare Tabus:** keine Kursziele, keine Kauf- oder Verkaufstipps zu einzelnen Wertpapieren, keine Renditeversprechen, kein „sicher“, „garantiert“ oder „jetzt oder nie“. Laut BaFin sollten Finfluencer auch keine psychologischen Tricks anwenden, etwa die Angst erzeugen, etwas zu verpassen.
- **Risiken fair darstellen:** Über die sehr hohen Verlustrisiken von Differenzkontrakten, Futures und stark schwankenden Krypto-Werten sollen Finfluencer laut BaFin wahr, fair, klar und eindeutig informieren. Gib Risikohinweise und Kostenangaben so vor, wie sie im Video stehen müssen.
- **Historische Beispiele:** Die ESMA rät, bei Lerninhalten mit historischen Daten und vergangenen Beispielen zu arbeiten statt mit Aussagen über künftige Kurse.
- **Freigabeprozess:** Wer prüft, in welcher Frist, in wie vielen Runden? Plane mehr Zeit ein.
- **Kommentare und Direktnachrichten:** Leg fest, wie der Creator auf „Soll ich das kaufen?“ reagiert – nicht mit individuellem Rat, sondern mit einem Verweis auf neutrale Informationen.

Was nicht ins Briefing gehört: fertige Skripte. Vorgegebene Werbesätze hört die Community schnell heraus. Gib Leitplanken und Pflichtangaben vor, die Sprache bleibt beim Creator. Bei creatorhub trennen wir in jedem Briefing Pflichtangaben und kreative Freiheit – wie wir Kampagnen planen, zeigt unsere Seite zum [Influencer-Marketing](https://creatorhub.agency/leistungen/influencer-marketing).

### Formate, die erklären statt versprechen

Gute Finanzformate verkaufen nicht das Produkt, sondern Verständnis – das Produkt ist der Beweis, dass es einfach geht.

- **Erklärvideos:** Was ist ein ETF-Sparplan, wie wirkt der Zinseszins, was deckt eine Haftpflichtversicherung ab? Neutral erklärt, mit der App oder dem Tarif als Beispiel. Auf YouTube darf das ausführlich sein, als Short oder Reel in 45 Sekunden.
- **Das Produkt zeigen:** eine Bildschirmaufnahme vom Kontoeröffnen, Sparplan-Einrichten oder von der Budget-Funktion – mit Kosten, Ausführungszeiten und einem ehrlichen „Das fehlt mir noch“.
- **Alltagsszenen:** Für Versicherer und Banking-Apps funktionieren Situationen besser als Tarife: das gestohlene Fahrrad, die erste eigene Wohnung, das gemeinsame Konto in der WG.
- **Anzeigen mit Creator-Content:** Funktionierende Erklärvideos lassen sich als Anzeige weiterverwenden. Dafür brauchst du Nutzungsrechte, der Aufschlag liegt meist bei 20–50 %. Wie das als Performance-Kanal funktioniert, zeigen wir bei [UGC Ads](https://creatorhub.agency/leistungen/ugc-ads).

Der Unterschied zwischen erlaubt und heikel liegt oft in einem Satz. Die ESMA zeigt in ihrer Warnung ein typisches Beispiel für eine direkte Empfehlung: eine bestimmte Aktie heute kaufen und ein paar Monate halten, weil sie bald einen bestimmten Kurs erreiche. In einer Kampagne ist so ein Satz tabu. „Ich zeige euch, wie ich meinen Sparplan in drei Minuten eingerichtet habe und was er kostet“ dagegen zeigt das Produkt, ohne eine Anlageentscheidung vorwegzunehmen.

### Finanz-Creator prüfen: Sorgfalt vor der Buchung

Bei Finanz-Creatorn reicht der übliche Blick auf Reichweite und Interaktionsrate nicht. Bevor du buchst, prüfe:

- **Bisherige Inhalte:** Scroll weit zurück. Kursziele, „Diese Aktie verdoppelt sich“, Krypto-Hypes, Screenshots von Traumrenditen oder Einladungen in Trading-Gruppen sind Warnsignale.
- **Andere Partnerschaften:** Wirbt der Creator für Anbieter ohne Erlaubnis? Die Unternehmensdatenbank und die Verbraucherwarnungen der BaFin zeigen schnell, ob ein Partner zugelassen ist oder vor ihm gewarnt wurde.
- **Offenlegungspraxis:** Kennzeichnet der Creator konsequent? Nennt er eigene Positionen, wenn er über Wertpapiere spricht?
- **Fachwissen:** Die BaFin nennt Kompetenz als ersten ihrer fünf Punkte – wer öffentlich über Finanzprodukte spricht, sollte sie selbst verstehen. Ein kurzes Vorgespräch zu Produkt und Risiken zeigt schnell, ob das zutrifft.
- **Zielgruppe:** Wie hoch ist laut Zielgruppen-Statistik der Anteil Minderjähriger? Für Finanzprodukte ist ein hoher Anteil ein Ausschlusskriterium.
- **Anzeige bei der BaFin:** Verbreitet der Creator beruflich Anlageempfehlungen, sollte die Anzeige nach § 86 WpHG vorliegen.

Umgekehrt gilt für Creator: Prüf deine Auftraggeber genauso gründlich – ein unseriöser Partner kostet Glaubwürdigkeit und kann rechtliche Folgen haben.

Als Marke dokumentierst du die Prüfung am besten schriftlich: gesichtete Inhalte, bestehende Partnerschaften, Zusagen des Creators. Wie wir als Agentur mit Unternehmen zusammenarbeiten, steht auf unserer Seite [für Unternehmen](https://creatorhub.agency/fuer-unternehmen).

### Finanz-Content: erlaubt, heikel, tabu

| Inhalt | Einordnung | Was das Briefing regelt |
| --- | --- | --- |
| Erklärvideo zu Grundbegriffen | Meist unkritisch, wenn neutral | Kennzeichnung, historische Beispiele |
| App zeigen: Konto, Sparplan, Kosten | Werbung, kennzeichnungspflichtig | Kosten und Risiken korrekt nennen |
| Eigenes Depot zeigen | Heikel, kann Empfehlung sein | Positionen und Konflikte offenlegen |
| Kursziel oder Kauftipp | Anlageempfehlung nach MAR | Im bezahlten Content ausschließen |
| Renditeversprechen, „sicherer Gewinn“ | Irreführend, tabu | Ausdrücklich verbieten |
| Provision pro vermitteltem Geschäft | Nähe zur Anlagevermittlung | Vergütung rechtlich prüfen lassen |

### Was ist ein Finfluencer?

Ein Finfluencer ist ein Creator, der auf Plattformen wie YouTube, Instagram oder TikTok über Geldanlage, Banking, Versicherungen oder Krypto spricht. Der Begriff verbindet „Finanzen“ und „Influencer“.

Laut einer BaFin-Umfrage von 2024 wissen 37 % der befragten 18- bis 45-jährigen Anleger nicht, dass Finfluencer regelmäßig bezahlt werden – deshalb ist die Offenlegung so wichtig.

### Dürfen Finfluencer Werbung für Neobroker, Banken oder Fintech-Apps machen?

Ja, Finfluencer dürfen für Finanzanbieter werben, wenn sie die Werbung klar kennzeichnen, Interessenkonflikte offenlegen und keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ausüben. Laut BaFin dürfen sie Geld, Geschenke oder Vergünstigungen nicht verschweigen, sondern müssen deutlich und verständlich darauf hinweisen.

Tabu sind Renditeversprechen, künstlicher Zeitdruck und Werbung für Anbieter, die ohne Erlaubnis arbeiten.

### Braucht ein Finfluencer eine Erlaubnis der BaFin?

Für Werbung und allgemeine Finanzbildung braucht ein Finfluencer in der Regel keine Erlaubnis, denn öffentlich verbreitete Tipps erfüllen laut BaFin-Merkblatt regelmäßig nicht den Tatbestand der Anlageberatung. Anders ist es, wenn er individuell berät oder Geschäfte in Finanzinstrumenten vermittelt – beides ist erlaubnispflichtig.

Wer beruflich oder geschäftlich Anlageempfehlungen verbreitet, muss das außerdem nach § 86 WpHG bei der BaFin anzeigen.

### Muss ein Finfluencer eigene Aktien offenlegen?

Ja, wer über Wertpapiere spricht, die er selbst hält, sollte diese Position offenlegen – bei einer Anlageempfehlung ist das nach Art. 20 MAR Pflicht. Die ESMA verlangt, dass Interessenkonflikte deutlich in der Empfehlung selbst stehen, auf jedem Kanal einzeln.

Fehlt die Offenlegung, kann das laut BaFin sogar eine strafbare Marktmanipulation sein.

### Ist Werbung für Finanzprodukte auf TikTok erlaubt?

Nur eingeschränkt: Laut TikToks Richtlinie für Markeninhalte (gültig seit 31. August 2026) brauchen Marken für bezahlten Content zu Krediten, Kreditkarten, Versicherungen und Anlagedienstleistungen eine ausdrückliche Freigabe von TikTok. In Deutschland wird solcher Content nur Nutzern ab 18 Jahren gezeigt, Schneeballsysteme und Kurzzeitkredite sind ganz verboten.

### Was kostet eine Kampagne mit Finanz-Creatorn?

Zur Orientierung gelten die üblichen Spannen pro Post: Micro-Creator (10.000–50.000 Follower) 250–1.500 €, Mid-Tier (50.000–250.000) 1.500–5.000 €, Macro (250.000–1 Mio.) 5.000–15.000 €. Bei Finanzthemen kommen meist mehr Abstimmungsschleifen und eine rechtliche Prüfung hinzu, die du einplanen solltest.

Bei creatorhub starten gemanagte Kampagnen inklusive Creator-Prüfung, Briefing mit Pflichtangaben und Auswertung ab 5.000 €.

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